Wiederholung des Schuljahres Möglich

Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie teilt mit, dass Berliner SchülerInnen dieses Schuljahr freiwillig wiederholen können, wenn dies von den Eltern zuvor schriftlich beantragt wird. Der Antrag (siehe Anhang als PDF-Datei) muss spätestens bis zum 13. April 2021 in der Schule vorliegen.

Falls Sie überlegen, ob dies für Ihr Kind sinnvoll ist, nutzen Sie unbedingt die Möglichkeit, sich in einem Gespräch mit der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer ausführlich über Vor- und Nachteile zur Wiederholung des Schuljahres beraten zu lassen.

Ihr THS-Team