„Ab Mittwoch, 18.11.2020, gilt an allen weiterführenden und beruflichen Schulen im Land Berlin eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte pädagogische und nichtpädagogische Personal. Diese Pflicht betrifft das gesamte Gebäude sowie die Freiflächen des Schulgeländes und gilt auch im Unterricht.“
(Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie)